Divider Gerüstbau Schleicher

Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHLEICHER Gerüstbau GmbH

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und werden erst mit unserer schrift­li­chen Auftragsbestätigung bindend. Sie umfassen den einmaligen Auf- und Abbau, die Trans­portkosten und eine vierwöchige Grundstandzeit. Die Gebrauchsüberlassung endet mit der schriftlichen Freimeldung zum Abbau durch den Auftraggeber. Der Zeitraum zwischen Ablauf der Grundstandzeit und Freimeldungszeitpunkt wird  als Überstand abge­rechnet (7 % für jede angefangene, weitere Woche – sofern nichts Anderes vereinbart). Der Abruf von Teilleistungen (Teilaufbau/Teil­abbau) ist vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
  2. Ggf. notwendige statische Berechnungen sind bauseits einzuholen und vor Gerüstaufbau unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Sich daraus evtl. ergebende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Gerüstaufbauten an öffentlichen Gehwegen/Straßen/Flächen erfordern die Genehmigung der zu­ständigen Kommune. Vorlaufzeiten von ca. 14 Tagen sind entsprechend bei der Planung von Aufbau­terminen einzukalkulieren. Bei längeren Bearbeitungs­zeiträumen der Kommunen oder aufgrund spezieller Auflagen (z.B. Einholung von externen Verkehrs­zeichenplänen) kann es zu Terminverschiebungen kommen für die wir keine Haftung übernehmen. Für eine bereits erteilte Genehmigung der Kommune wird von uns bei Bedarf eine Verlängerung beantragt, sofern uns nicht mindestens 1 Woche vor Ablauf der Genehmigung eine Freimeldung vorliegt.
  4. Auf-, Um-, bzw. Abbautermine sind uns mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen schriftlich bekanntzugeben. In den Monaten Juni bis September kann es zu einer längeren Vorlaufzeit bei Auf- bzw. Abbau kommen.
  5. Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot festgesetzten Zweck benutzt werden. Änderungen dürfen ausschließlich durch uns erfolgen. Der Auftraggeber ist während der gesamten Vorhaltezeit für eine(n) ordnungsgemäße(n) Nutzung/Zustand verantwortlich und kommt für Sach-/Personen-schäden sowie Verluste an Gerüstmaterial, die durch unsachgemäßen bauseitigen Um-/Abbau entstanden sind, auf. Gerüste dürfen nur mit unserer Zustimmung abgeplant werden.
  6. Wir setzen eine ordnungsgemäße Tragfähigkeit, Planierung/Ebenheit der Standfläche voraus. Hindernisse (auch witterungsbedingte wie Schnee) müssen vom Auftraggeber beseitigt werden (z.B. Terrassenmöbel abrücken, Bäume/Sträucher bis auf 1,5 m von der Hauswand zurückschneiden etc.).  Aufbautermine, die mangels Hindernisbeseitigung durch den Auftraggeber nicht ausgeführt werden können, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Oberleitungen sind fachmännisch abzuisolieren. Der Satellitenempfang kann aufgrund des Gerüstes teilweise gestört sein.
  7. Gerüste, die auf Nachbargrundstücken/-gebäuden errichtet werden oder durch fremde Wohnungen transportiert werden müssen, bedürfen einer Genehmigung des entsprechenden Eigentümers/Mieters und sind vom Auftraggeber im Vorfeld einzuholen.
  8. Wir behalten uns vor, eine Plane zu Werbezwecken am Gerüst anzubringen.
  9. Wir weisen darauf hin, dass Gerüste gemäß Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) mit Aufzügen, Transportbühnen oder Treppen versehen werden sollten, wenn die Aufstiegshöhe mehr als 10 m beträgt oder umfangreiche Materialien transportiert bzw. Arbeiten ausgeführt werden müssen (z.B. Fassaden- oder Dachsanierungen).
  10. Ein Gerüst stellt eine höhere Einbruchsgefahr dar und ist vom Besitzer/Mieter seiner Versicherung zu melden. Wir übernehmen keine Haftung für die Gefahrenerhöhung.
  11. Die standardmäßige Verankerung von Fassadengerüsten erfolgt mit zugelassenen Gerüstösen/Ringschrauben und Dübeln. Verankerungslöcher werden beim Abbau mit neutralen Stopfen verschlossen.
  12. Das Gerüst ist vom Auftraggeber frei von Rückständen („besenrein“) zurückzugeben. Nicht entfernte, grobe Verschmutzungen, wie z.B. Reste von Mörtel oder festhaftenden Baustoffen/Farben etc., müssen von uns beseitigt werden und sind nach ATV DIN 18451 Abschnitt 4.2.20 eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist.
  13. Im Fall eines Schadens muss dieser binnen drei Arbeitstagen schriftlich bei uns gemeldet werden, um ordnungsgemäß geprüft werden zu können. Für später eingehende Meldungen erlischt eine mögliche Erstattungspflicht ohne weitere Prüfung.
  14. Zahlungsbedingungen: Gerüste werden nach Erstellung abgerechnet und sind mit Rechnungslegung sofort fällig – ohne Abzug. Reklamationen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email in Rechnung zu stellen.
  15. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  16. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Rheinbach

 

Stand: Oktober 2018

Schleicher Gerüstbau GmbH